Zertifizierte Naturkosmetik
Als Hersteller feiner handgemachter Seifen müssen wir die strengen Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung einhalten. Jede unserer Seifen ist daher zertifiziert und auf Herz und Nieren geprüft worden. So können wir dir Vertrauen und Sicherheit bieten.
Unsere handgemachten Seifen wurden alle im Rahmen eines Sicherheitsberichtes gemäß Artikel 10 der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 geprüft und zertifiziert. Sie wurden alle als SICHER für die menschliche Gesundheit bewertet.
Die Rezepturen unserer handgemachten Seifen wurden im Rahmen einer Sicherheitsbewertung und eines Sicherheitsberichtes auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin untersucht und zertifiziert. Nur diese Zertifikate geben dir die Sicherheit, ein qualitativ hochwertiges und unbedenkliches Produkt zu erwerben.
Die gesamten Herstellungsabläufe werden sorgfältig dokumentiert, es ist jederzeit nachvollziehbar welche Rohstoffchargen in welchen Produktchargen verarbeitet wurden. Somit ist alles lückenlos rückverfolgbar.
Du fragst - wir antworten :)
Laut der EU-Kosmetikverordnung haben Hersteller viele Pflichten und Auflagen zu erfüllen. Zu den einschlägigen Verpflichtungen gehören unter anderem:
- Gewährleistung der Sicherheit für die Gesundheit (Artikel 3 EU-Kosmetikverordnung)
- Durchlaufen einer Sicherheitsbewertung und Erstellen eines Sicherheitsberichts (Artikel 10 EU-Kosmetikverordnung)
- Einhaltung der Einschränkungen für bestimmte Stoffe (Artikel 14 ff. EU-Kosmetikverordnung)
- Beachtung der Bestimmungen zu Tierversuchen (Artikel 18 EU-Kosmetikverordnung)
- Kennzeichnung der Behältnisse und Verpackungen (Artikel 19 EU-Kosmetikverordnung)
- Meldung unerwünschter Wirkungen (Artikel 23 EU-Kosmetikverordnung)
Wie du siehst sind die Bestimmungen umfangreich und das ist auch gut so.
Du findest bei unseren Produkten auf dem Rückseitenetikett umfassende Angaben zu z. B. unseren Inhaltsstoffen, dem Namen und der Anschrift von unserer Seifenmanufaktur sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum. Gemäß Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung sind Kosmetikhersteller zu folgenden Angaben verpflichtet:
- Name oder Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person.
- Nenninhalt zur Zeit der Abfüllung als Gewichts- oder Volumenangabe
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- die besonderen Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch
- die Chargennummer
- der Verwendungszweck des kosmetischen Mittels, sofern sich dieser nicht aus dessen Aufmachung ergibt sowie
- eine Liste der Bestandteile. Die Bestandteile des kosmetischen Mittels sind nach der europaweit einheitlichen INCI-Nomenklatur zu kennzeichnen.